Elterninformation

Liebe Erziehungsberechtigte,
mit der Einschulung Ihres Kindes beginnt für Sie und Ihr Kind ein neuer Lebensabschnitt.
Typische, immer wieder im Schulalltag auftretende Fragen möchten wir hier beantworten:

Wie bekomme ich im Bus vergessene Sachen zurück?

Sollte Ihr Kind seinen Sportbeutel oder Ähnliches im Bus vergessen haben,
rufen Sie bitte bei der Autokraft unter folgender Telefonnummer an :

04832 – 979002


Was garantiert die Verlässliche Grundschule Elpersbüttel-Barlt?


Die „verlässliche Grundschule“ garantiert allen GrundschülerInnen den Unterricht innerhalb eines verlässlichen Zeitrahmens.

Klassenstufe Beginn Ende
1 und 2 8.00 Uhr 12.00 Uhr
3 und 4 8.00 Uhr 13.00 Uhr


Die Schule ist ab 7.40 Uhr besetzt.


Wie verhalte ich mich gegenüber der Schule, wenn mein Kind krank ist?


Wenn Sie sicher sind, dass Ihr Kind ins Bett gehört oder zu Hause bleiben sollte, melden Sie es bitte noch am ersten Fehltag telefonisch in der Schule ab.
Rufen Sie bitte in der Schule unter der Rufnummer 04832 – 4301 bis 8.05 Uhr an. In der Zeit von 7.40 bis 8.05 Uhr erreichen Sie uns werktags persönlich, vor 7.40 Uhr sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter.
Lassen Sie Ihr Kind bitte auch bei dem Verdacht, es könnte etwas „ausbrüten“, zu Hause und sorgen Sie, falls Sie berufstätig sind, rechtzeitig für diese Notfälle vor. Ein „kränkelndes“ Kind fühlt sich in der Schule nicht wohl und steckt vielleicht weitere Kinder und Lehrkräfte an.

Hat Ihr Kind eine ansteckende Krankheit (z.B. Corona, Krätze, Scharlach, Windpocken, etc.) oder treten Kopfläuse auf, ist die Schule umgehend zu informieren.

Wie ist mein Kind auf seinem Schulweg sicher und versichert unterwegs?

 

Üben Sie den Schulweg mit Ihrem Kind, nehmen Sie die Strecke kritisch unter die Lupe und machen Sie Ihr Kind auf Gefahrenstellen aufmerksam.
Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste! Sicherere Weg sind auch dann durch die Unfallkasse Nord versichert, wenn sie länger sind!


Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, parken Sie bitte nicht auf dem Lehrerparkplatz. AUF DEM LEHRERPARKPLATZ DARF DIE PARKBUCHT FÜR DEN SCHULBUS KEINESFALLS ZUGEPARKT WERDEN! Nur so können die Kinder vom sicheren Gehweg direkt in den Schulbus einsteigen. Beim Feuerwehrgerätehaus stehen genügend Parkplätze zur Verfügung und die Ampel an der B5 gewährt einen sicheren Schulweg.

Viele unserer Schulkinder fahren mit dem Bus zur Schule. Wichtig ist ein verkehrssicheres Verhalten an der Bushaltestelle und im Bus. Hier gelten die Regeln der Busbetriebe. Die Schule hat keinen Einfluss auf das Verhalten und die Sicherheit im Bus!

Wie Ihr Kind zur Schule kommt, ob zu Fuß, per Rad oder sonst wie, liegt in Ihrer Verantwortung und unterliegt dem Versicherungsschutz durch die Unfallkasse Nord.
Kommt Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule, muss das Fahrrad Ihres Kindes selbstverständlich verkehrssicher sein und Ihr Kind muss die Fahrradprüfung erfolgreich bestanden haben.

Eigenwirtschaftliches Handeln ist nicht durch die Unfallkasse Nord versichert.Ein typisches Beispiel: Ein Kind steigt an der Bushaltestelle aus dem Bus und läuft nicht auf das Schulgelände, sondern macht einen Umweg zum Bäcker. Dieser Umweg ist nicht durch die Unfallkasse Nord versichert!


Wie beurlaube ich mein Kind vom Unterricht?

Einzelne Tage mitten im Schuljahr:
Beurlaubungen für einzelne Tage mitten im Schuljahr, z.B. bei größeren Familienfeiern oder wichtigen Arztterminen richten Sie bitte rechtzeitig schriftlich an die Klassenlehrkraft.
Tage unmittelbar vor oder nach den Ferien:
Anträge auf Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien können nur von  der Schulleitung bzw. vom zuständigen Schulamt schriftlich genehmigt werden. Das notwendige Formular können Sie hier herunterladen. Reichen Sie diesen Antrag auf Beurlaubung mindestens eine Woche vorher bei der Schulleitung ein.

Für das Aufholen durch Beurlaubung entstandener Lernrückstände sind Sie als Erziehungsberechtigte zuständig. Erkundigen Sie sich bitte bei den Lehrkräften, welche Inhalte selbstständig aufgearbeitet werden müssen.


Wie unterstütze ich mein Kind sinnvoll bei seinen Hausaufgaben?


„Hilfslehrer der Nation“ sollten Sie als Erziehungsberechtigte nicht sein, doch viele Kinder müssen im Laufe der Schulzeit erst lernen, Pflichten zu übernehmen und zuverlässig und sorgfältig ihre Aufgaben zu erledigen. Es kann also sein, dass Ihr Kind hierbei anfangs Ihre Unterstützung braucht. Dieser Zeitraum notwendiger Hilfe ist aber von Kind zu Kind unterschiedlich lang. Wenn Sie unsicher über das Maß an Zuwendung sind, sprechen Sie bitte die Lehrkräfte darauf an. Über sinnvolle Unterstützung des Lernens wird bestimmt auf dem ersten Elternabend gesprochen.
 
Richtwerte

Klasse 1 & 2 30 Minuten konzentrierte Hausaufgabenzeit
Klasse 3 & 4 60 Minuten konzentrierte Hausaufgabenzeit

Bedeutet "Lernmittelfreiheit" Schule zum Nulltarif?

NEIN!

Unsere Schulbücher werden über den Schulträger der Schule zur Verfügung gestellt. Diese Bücher werden leihweise an die SchülerInnen verteilt und müssen pfleglich behandelt werden - mindestens fünf Jahrgänge sollten diese Bücher benutzen können! Bei Verlust oder Unbrauchbarkeit müssen Sie als Erziehungsberechtigte Ersatz leisten.
Bestimmte Unterrichtsmaterialen z. B. Begleitarbeitshefte, Rechtschreibarbeitshefte oder manche Verbrauchsmaterialien müssen von Ihnen gekauft bzw. bezahlt werden.

"Lernen am anderen Ort", womit z. B. Klassenfahrten oder Tagesausflüge, sog. "Wanderfahrten" gemeint sind, unterliegen der Schulpflicht, so dass die Teilnahme Ihres Kindes daran verpflichtend ist. Anfallende Kosten müssen Sie bezahlen, Einen Anspruch auf Rückerstattung bei Nichtteilnahme besteht nicht und muss im Einzelfall besprochen werden (z. B. durch Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung).


Was sollte ich über die Zeugnisse wissen?

Bitte besprechen Sie das Zeugnis mit Ihrem Kind wertschätzend und ggf. aufbauend. Geben Sie das unterschriebene Zeugnis Ihrem Kind am ersten Schultag nach der Zeugnisausgabe zur Vorlage bei der Klassenlehrkraft wieder mit in die Schule. Da es sich bei jedem Zeugnis um eine Urkunde handelt, soll dieses Dokument pfleglich behandelt werden. Geben Sie Ihrem Kind am Zeugnistag zumindest eine Klarsichthülle in der Postmappe oder einen festen Zeugnisordner mit in die Schule.

Das erste Zeugnis in Klasse 1:
Zum Ende des 1. Schulhalbjahres der 1. Klasse ,Ende Januar,  erhält Ihr Kind ein Schriftstück in Form einer Urkunde (noch kein Berichtszeugnis), die kurz die wichtigsten Lernziele benennt und die Leistungen des 1. Halbjahres würdigt.

Wichtig ist das Halbjahresgespräch (Anfang Februar) mit Ihnen und der Klassenlehrkraft, in dem über die Lernentwicklung Ihres Kindes gesprochen wird.

Die Berichtzeugnisse ab dem 2. Halbjahr der 1. Klasse:
Erst ab dem Ende der 1. Klasse bis zum Ende der 2. Klasse gibt es Berichtszeugnisse.
 

Die Notenzeugnisse ab Klasse 3:
Ab dem 3. Schuljahr gibt es Notenzeugnisse. Von Anfang bis Mitte Februar finden die dazugehörigen Elternsprechtage statt.
  
Worüber sollten Sie mit den Lehrkräftenr reden?
Aller Anfang ist schwer, aber geben Sie sich ruhig einen Ruck und sprechen Sie die Lehrkräfte auf persönliche Schwierigkeiten an, die Ihr Kind belasten könnten. Das mögen Beeinträchtigungen beim Seh- oder Hörvermögen, aber auch seelische Probleme sein. Dazu gehören z. B. die zeitweilige Abwesenheit oder sogar die Trennung der Eltern, Streitigkeiten zu Hause oder mit den besten Freunden, ein krankes Haustier, etc.
Die Ursache von Ängsten oder Verhaltensänderungen der Kinder blieben den Lehrkräften ansonsten eventuell unerklärlich, nicht jedes Kind trägt sein Herz gern auf der Zunge. Die Lehrkräfte können dann entsprechend rücksichtsvoll reagieren.


Wie bekomme ich Fundsachen zurück?

 

Es kommt immer wieder vor, dass Kinder persönliche Dinge (Schulsachen, Brotdosen, Kleidung) in der Schule vergessen. In der Regel tauchen diese Sachen wieder auf. Bitte beschriften Sie vom Bleistift bis zur Brotdose die Dinge Ihres Kindes. Viele Kinder können ihre eigenen Gegenstände noch nicht wiedererkennen.

Die Fundsachen werden in der Pausenhalle ausgelegt.


Wie erfahre ich, ob Unterricht ausfällt?


Unterrichtsausfall wegen extremer Witterungsverhältnisse (Straßenglätte, Schneeverwehungen, Sturm o.ä.) gibt es eher selten und er wird über die sozialen Medien bekanntgegeben. Die Rufnummer der kostenlosen Hotline des Bildungsministeriums lautet: 0800 – 1827271 .


Was gebe ich meinem Kind zum Schulfrühstuck mit in die Schule?


Bitte geben Sie Ihrem Kind ein Schulfrühstück und ein Getränk mit in die Schule. Ein gemeinsames Frühstück findet am Ende der 1. Stunde in der Klasse statt.
Hier wäre es schön, wenn Sie auf eine ausgewogene Ernährung achten, damit Ihr Kind auch genug „Power“ für den Schulvormittag hat.