Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule

Den ersten Übergang erleben Kinder von ihrem familiären Umfeld in die KiTa.

Der zweite Übergang ist der von der KiTa in die Grundschule.

Die Kindergartenkinder gehören in ihrem letzten Jahr zu den „Großen“ und haben schon eine Menge gelernt, sie sind gespannt auf die Schule, über die sie schon viel gehört und aufgrund dessen eigene Vorstellungen gebildet haben.

Dieser Übergang sollte den Kindern ohne große Umstellungskonflikte gelingen.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten in Windbergen und Barlt wichtig.

Dazu zählen:

  • Informationsgespräche zwischen Schulleitung und Leitung der Kindertagesstätten

  • Teilnahme der Schulleitung am Elternabend „Schule in Sicht“

  • „Schnuppertag“ im Mai / Juni des Einschulungsjahres:
    die zukünftigen Grundschulkinder besuchen die Grundschule, sie nehmen am Unterricht teil, lernen das Schulgebäude kennen und spielen mit den Schulkindern auf dem Pausenhof.

  • Elternabend „0“ im Mai / Juni des Einschulungsjahres

 

Das Einschulungsverfahren sieht folgendermaßen aus:

Alle schulpflichtigen Kinder aus unserem Zuständigkeitsbereich bzw. Einzugsgebiet (dazu gehören folgende Gemeinden: Elpersbüttel, Barlt, Busenwurth und Windbergen) werden schriftlich zur Schulanmeldung eingeladen.

Die Kinder wurden dann bereits dem Gesundheitsamt gemeldet und werden schriftlich zu einer Schuleingangsuntersuchung geladen.

Die Anmeldung der Erstklässler findet im Oktober / November statt.

Dabei werden bei jedem Kind Kontaktaufnahme, Kenntnisse von Formen und Farben, Mengenerfassung, optische Wahrnehmung, Sprache mit Sprechbereitschaft, Sprachrichtigkeit, Satzbildung, Wortschatz, Artikulation und Sprachauffälligkeiten überprüft.

Bei Entwicklungsverzögerungen werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet (z.B. SPRINT als Maßnahme in der KiTa zur Verbesserung des Sprachstatus).

Sollten Sie ihr Kind vorzeitig einschulen wollen (Kann-Kind), benötigen wir dies schriftlich und werden Ihr Kind dann bei der Schulanmeldung sowie bei der Meldung ans Gesundheitsamt berücksichtigen.

Eltern, deren Wohnort außerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches liegt, die Ihre Kinder aber an unserer Schule anmelden möchten (freie Schulwahl), müssen sich zuerst schriftlich bei der zuständigen Schule melden und ihr Kind dort abmelden. Erst dann dürfen wir Ihr Kind zur Schulanmeldung einladen!