Absentismusfahrplan
Eine Krankmeldung ist vom 1. Tag an erforderlich.
Sollten Sie Ihr Kind krankmelden müssen, rufen Sie bitte in der Schule unter der Rufnummer 04832 – 4301 bis 8.05 Uhr an. In der Zeit von 7.40 bis 8.05 Uhr erreichen Sie uns werktags persönlich, vor 7.40 Uhr sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter, sonst gilt das Fehlen als unentschuldigt.
Die rechtliche Grundlage bildet § 26 Abs. 1 Nr. 1 SchulG vom 24 Januar 2007:
Die Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass [...] die Schülerin oder der Schüler am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen teilnimmt [...]
Der Absentismusfahrplan gliedert sich in mehrere Stufen:
1. Stufe:
Fahrplan bei unentschuldigten oder entschuldigten Fehltagen mit unklarem Hintergrund
Bei Fehlzeiten bis zu 3 unentschuldigten Tagen im Schulhalbjahr:
- Gespräch mit Sorgeberechtigten
- Schulleitung wird informiert
2. Stufe:
Problematische Fehlzeiten
Mehr als 10 unentschuldigte oder mehr als 20 entschuldigte Fehltage mit unklaren Begründungen pro Schulhalbjahr:
- Einladung zum persönlichen Elterngespräch
- Verpflichtung zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung
- Aufzeigen von vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsangeboten (z. B. Schulsozialarbeit/ Schulische Erziehungshilfe/ Schulpsychologischer Dienst/ Jugendhilfe/ Erziehungsberatung)
3. Stufe:
Gravierende Fehlzeiten
21 bis 40 unentschuldigten Fehltagen pro Schulhalbjahr:
- Schulbesuchsmahnung an die Sorgeberechtigten
- Einschaltung des schulärztlichen Dienstes
- Kontaktaufnahme mit dem regionalen, sozialen Dienst/Jugendamt
Weitere mögliche Maßnahmen in Absprache mit der Schulaufsicht:
- Einleitung eines Bußgeldverfahrens
4. Stufe:
Massive Fehlzeiten
Über 40 unentschuldigte Fehltage pro Schulhalbjahr:
- Information an das Schulamt
- ein Zwangsgeld kann vollstreckt werden
Läusefahrplan
Wie verhalte ich mich, wenn ich erfahre, dass mein Kind Köpfläuse hat?
- Sobald Sie Läuse auf dem Kopf Ihres Kindes entdecken (vor allem an warmen Stellen, d.h. hinter den Ohren sitzen die Läuse gerne) informieren Sie bitte die Schule und enge Kontaktpersonen, damit eine Weiterverbreitung verhindert werden kann.
- Behandeln Sie Ihr Kind bitte mit einem Läusemittel genau nach Anleitung damit das Mittel auch wirken kann. Direkt nach der Behandlung muss das Haar Strähne für Strähne mit einem Läusekamm vom Ansatz bis in die Spitzen ausgekämmt werden! Denken Sie bitte daran, auch alle weiteren Familienmitglieder zu kontrollieren und alle Betroffenen sofort mit zu behandeln!
- Wurde Ihr Kind sorgfältig behandelt, kann es am nächsten Tag wieder die Schule besuchen, da dann mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Weiterverbreitung nicht zu befürchten ist.
- Kämme und Haarbürsten können in heißer Seifenlösung gründlich gereinigt werden. Handtücher, Leib- und Bettwäsche sollten gewechselt und gewaschen werden. Alle weiteren Sachen (Kuscheltiere, Mützen, Schals etc.) können für 3 Tage in einer verschlossenen Plastiktüte verwahrt werden (länger überleben Kopfläuse ohne Blutmahlzeit nicht).
- Die Haare müssen dann zwei Wochen lang alle vier Tage (Tag 1, Tag 5,Tag 9, Tag 13) nass ausgekämmt werden!!
- Die Behandlung muss in jedem Fall am Tag 8, 9 oder spätestens am 10. Tag nach der Erstbehandlung nach Gebrauchsanweisung des Läusemittels wiederholt werden!!
Für weitere Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung. Sie können eine Broschüre als Unterstützung von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von uns in der Schule erhalten oder als pdf hier.
Stand: Januar 2024